Gesundheitspolitik
Chancen und Risiken der elektronischen Patientenakte in Orthopädie und Unfallchirurgie
Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Bis dahin muss sichergestellt sein, dass die Daten nicht von Unberechtigten abgegriffen oder missbraucht werden können. So kursierten zuletzt im September frei zugängliche Patientendaten im Netz, darunter 13.000 Datensätze aus Deutschland. Auf der Vorab-Pressekonferenz des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) am 10. Oktober 2019 in Berlin diskutieren Experten mögliche Sicherheitslücken und benennen Anforderungen an die ePA. Sie zeigen aber auch die Chancen der Digitalisierung von Patientendaten auf – etwa um im Notfall Leben zu retten. Um auf die Brisanz des Datenschutzes hinzuweisen, findet auf dem Kongress ein „Demo-Live-Hack“ auf Sicherheitsdaten statt, zu dem die Veranstalter Interessierte einladen.
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