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Prädiktive Gentests: Was dürfen Versicherungen fragen?
Etwa 5 bis 10 % aller Krebserkrankungen sind auf erbliche genetische Veränderungen zurückzuführen. Mithilfe prädiktiver Gentests kann bei begründetem Verdacht auf eine familiäre Häufung bestimmter Tumorleiden das erblich bedingte Krebsrisiko ermittelt werden. Im Zusammenhang mit diesen Tests kommt oft die Frage auf: Muss ich das Ergebnis meiner Versicherung mitteilen? Können mir Versicherungen aufgrund des Ergebnisses gekündigt werden? Dann ist es gut zu wissen, dass diese Punkte durch das Versicherungsvertragsgesetz und das Gendiagnostikgesetz geregelt sind. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums erläutert die gesetzlichen Bestimmungen.
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