Ab 1. April 2025: Vorsorge-Koloskopie für Frauen jetzt auch ab 50 Jahren
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16. Januar 2025 eine Änderung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme beschlossen. Diese Änderung wurde nun am 21. März 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit am 1. April 2025 in Kraft.
Darmkrebs ist effektiv vermeidbar – dank Früherkennung
Darmkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Jährlich erkranken etwa 61.339 Menschen neu daran, und rund 23.548 sterben an den Folgen der Krankheit. Dabei kann kaum einer anderen Krebsart so effektiv vorgebeugt werden wie dem Darmkrebs: Frühzeitig erkannt, ist er in den meisten Fällen zu 100 Prozent heilbar. Die effektivste Methode zur Vorsorge ist die Darmspiegelung (Koloskopie), bei der Vorstufen von Darmkrebs entdeckt und entfernt werden können, sodass die Krankheit gar nicht erst entsteht.
Neue Regelung: Gleiche Vorsorgeleistungen für Frauen und Männer ab 50
Ab April 2025 wird die Vorsorge und Früherkennung von Darmkrebs einheitlicher und einfacher gestaltet. Frauen und Männer profitieren dann von denselben Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ab 50 Jahren. Außerdem wird das Intervall für den Stuhltest vereinheitlicht.
Die Neuerungen im Detail:
Darmspiegelung: Frauen und Männer können ab 50 Jahren 2-mal eine Vorsorge-Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von 10 Jahren durchführen lassen.
Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle 2 Jahre einen Stuhltest machen.
Weiterhin gilt:
Wer sich 10 Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen.
Bei einem positiven Stuhltest besteht immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Abklärung.
Felix Burda Stiftung